Wird eine Person in der Häuslichkeit durch eine private Pflegeperson gepflegt, erhält sie ab dem Pflegegrad 2 Pflegegeld durch die Pflegekasse
Pflicht zum Beratungseinsatz mit Bezug zum Pflegegeld ab Feststellung des Pflegegrades durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen:
- Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich
Personen, bei denen ein Pflegegrad 1 festgelegt wurde, haben das Recht auf eine Pflegeberatung 1x jährlich.
Für die Beratungsgespräche vereinbaren wir einen persönlichen Termin und ich komme zu Ihnen nach Hause.
Ihnen entstehen in diesem Moment keine Kosten, da ich diese direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechne.
Sollten sich aus dieser Pflegeberatung noch weitere Tätigkeiten für mich ergeben, so sprechen wir die möglicherweise entstehenden Kosten individuell ab.
Nehmen Sie Ihren Termin rechtzeitig wahr, bevor Ihnen die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzt.
Wichtig: Das geplante Gesetz zur „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.
Wichtig: Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung im Sinne des Pflegegeldes bleiben in 2026 gleich. Eine wahrscheinlich nächste reguläre Anpassung wird für den 01.01.2028 erwartet
✔ Entlastungsbetrag (§45b SGB XI):

Pflegegrad
Höchstbetrag ab 1.1.2025
1-5
131 €
✔ Pflegeverbrauchshilfsmittel (§40 SGB XI)

Pflegegrad
Höchstbetrag ab 1.1.2025
1-5
42 €
✔ Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§40 SGB XI)

Pflegegrad
Höchstbetrag ab 1.1.2025
1-5
4180 €
✔ Individuelle Pflegeschulung (45 SGB XI)
